An jedem Gespannfahrzeug – ausgenommen Kutschwagen, Personenschlitten und fahrbare land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte – müssen auf der linken Seite Vorname, Zuname und Wohnort (Firma und Sitz) des Besitzers in unverwischbarer Schrift deutlich angegeben sein.
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten.
Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig.
Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.