1 | 2 | 3 | |
lfd. Nr. | Zeichen |
Ge- oder Verbot
Erläuterungen |
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Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen | |||
1 |
Zeichen 600
![]() Absperrschranke |
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2 | Zeichen 605 | ||
![]() |
![]() |
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Leitbake | |||
Pfeilbake | Schraffenbake | ||
3 | Zeichen 628 | ||
![]() |
![]() |
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Leitschwelle | |||
mit Pfeilbake | mit Schraffenbake | ||
4 | Zeichen 629 | ||
![]() |
![]() |
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Leitbord | |||
mit Pfeilbake | mit Schraffenbake | ||
5 |
Zeichen 610
![]() Leitkegel |
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6 |
Zeichen 615
![]() Fahrbare Absperrtafel |
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7 |
Zeichen 616
![]() Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil |
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zu 1 bis 7 |
Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei. Erläuterung
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Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen | |||
8 |
Zeichen 625
![]() Richtungstafel in Kurven |
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein. | |
9 |
Zeichen 626
![]() Leitplatte |
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10 |
Zeichen 627
![]() Leitmal |
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten. | |
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs | |||
11 |
Zeichen 620
![]() ![]() Leitpfosten (links) (rechts) |
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. | |
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit | |||
12 |
Zeichen 630
![]() Parkwarntafel |
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