StVG: § 20 Örtliche Zuständigkeit

§ 20 Örtliche Zuständigkeit

Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.

991 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2025 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte