FeV: § 44 Teilnahmebescheinigung

§ 44 Teilnahmebescheinigung

(1) Nach Abschluss des Fahreignungsseminars ist vom Seminarleiter der abschließenden Teilmaßnahme eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 18 zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde auszustellen. Die Bescheinigung ist von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben.
(2) Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Seminarleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer
1.
nicht an allen Sitzungen des Seminars teilgenommen hat,
2.
eine offene Ablehnung gegenüber den Zielen der Maßnahme zeigt oder
3.
den Lehrstoff und Lernstoff nicht aktiv mitgestaltet.

991 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2025 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte