Ich muss …
— bei nach oben über den Fahrzeugumriss hinausragender Ladung die tatsächliche Höhe ermitteln
— die gesetzlich zulässige Höhe von maximal 4,5 m einhalten
— mich in der Zulassungsbescheinigung Teil I über die Fahrzeughöhe informieren
Richtig ist:
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind wichtige technische Details des Fahrzeugs aufgeführt, darunter auch die Fahrzeughöhe. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit Beladung nicht die maximal zulässige Höhe überschreitet.
Bei Beladungen, die die Höhe des Fahrzeugs erhöhen, ist es notwendig, die tatsächliche Gesamtfahrzeughöhe zu ermitteln. Damit verhindert man, dass das Fahrzeug mit seiner Beladung möglicherweise gegen Höhenbeschränkungen verstößt, wie sie bei Brücken, Unterführungen oder anderen Konstruktionen vorkommen.
Laut § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung in Deutschland maximal 4,0 Meter betragen, nicht 4,5 Meter. Daher darf die Grenze von 4 Metern nicht überschritten werden.
Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, L, T.
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