Antwort zur Frage 2.6.06-104 Was gilt beim Betrieb von Fahrzeugen hinsichtlich der Fahrzeughöhe einschließlich der Höhe der Ladung?

2.6.06-104, 3 Punkte

Ich muss …

— bei nach oben über den Fahrzeugumriss hinausragender Ladung die tatsächliche Höhe ermitteln

— die gesetzlich zulässige Höhe von maximal 4,5 m einhalten

— mich in der Zulassungsbescheinigung Teil I über die Fahrzeughöhe informieren

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Antwort für die Frage 2.6.06-104

Richtig ist:

Ich muss …
  • — mich in der Zulassungsbescheinigung Teil I über die Fahrzeughöhe informieren
  • — bei nach oben über den Fahrzeugumriss hinausragender Ladung die tatsächliche Höhe ermitteln

Antwort-Erklärung

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind wichtige technische Details des Fahrzeugs aufgeführt, darunter auch die Fahrzeughöhe. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit Beladung nicht die maximal zulässige Höhe überschreitet.

Bei Beladungen, die die Höhe des Fahrzeugs erhöhen, ist es notwendig, die tatsächliche Gesamtfahrzeughöhe zu ermitteln. Damit verhindert man, dass das Fahrzeug mit seiner Beladung möglicherweise gegen Höhenbeschränkungen verstößt, wie sie bei Brücken, Unterführungen oder anderen Konstruktionen vorkommen.

Laut § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung in Deutschland maximal 4,0 Meter betragen, nicht 4,5 Meter. Daher darf die Grenze von 4 Metern nicht überschritten werden.

Informationen zur Frage 2.6.06-104

Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, L, T.

Fehlerquote: 55,2 %

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