Antwort zur Frage 2.6.04-230 Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?

2.6.04-230, 3 Punkte

Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über ___ t

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer fehlerhaft

Antwort für die Frage 2.6.04-230

Die richtige Antwort lautet: Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t.

Antwort-Erklärung

Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU gelten für LKW-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inklusive Anhänger) von über 3,5 Tonnen führen. Diese Regelungen sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 festgelegt, die auch in Deutschland gilt.

In Deutschland erfasst die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5 Tonnen.

Informationen zur Frage 2.6.04-230

Führerscheinklassen: C, C1.

Fehlerquote: 63,3 %

Fragen in der Kategorie 2.6.04: Lenk- und Ruhezeiten

995 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2024 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte