Antwort zur Frage 2.2.23-127 Welche Teile Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis befreien?

2.2.23-127, 3 Punkte

Die Außenspiegel

Die Frontscheibe

Die Seitenscheiben

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer fehlerhaft

Antwort für die Frage 2.2.23-127

Richtig ist:

  • Die Frontscheibe
  • Die Außenspiegel
  • Die Seitenscheiben

Antwort-Erklärung

Die Frontscheibe muss vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Gemäß § 23 StVO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass die Sicht während der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Eine saubere Frontscheibe ist essenziell, um eine freie Sicht zu haben.

Die Außenspiegel müssen auch vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Außenspiegel sind wichtig, um das Verkehrsgeschehen hinter und neben dem Fahrzeug im Blick zu behalten. § 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) behandelt Anforderungen an Spiegel und verlangt, dass diese funktionsfähig sein müssen, wozu auch klare Sicht gehört.

Die Seitenscheiben müssen ebenfalls vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Sie tragen zur seitlichen Sicht bei, insbesondere beim Abbiegen oder Spurwechseln. Eine freie Sicht ist notwendig, um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu erkennen und um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Informationen zur Frage 2.2.23-127

Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, D, D1, L, T.

Fehlerquote: 6,3 %

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