Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.17-002: Ihr Motorrad ist mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet. Was müssen Sie hinsichtlich der Beleuchtung bei Nebel beachten?

Anstatt des Abblendlichts kann der Nebelscheinwerfer benutzt werden

Es darf mit Standlicht allein gefahren werden

Zum Abblendlicht darf zusätzlich der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.17-002
3 Punkte

Führerscheinklassen: A, A1, A2.

Fehlerquote: 59,5 %

Antwort für die Frage 2.2.17-002

Richtig ist:

  • Anstatt des Abblendlichts kann der Nebelscheinwerfer benutzt werden
  • Zum Abblendlicht darf zusätzlich der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden

Erklärung für die Frage 2.2.17-002

Bei schlechter Sicht, wie z.B. bei Nebel muss mit Abblendlicht gefahren werden. Zusätzlich dazu darf auch der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

Gemäß StVO §17, Abs. 3 darf an Krafträdern ohne Beiwagen auch der Nebelscheinwerfer anstelle des Abblendlichts verwendet werden.

Mit Standlicht allein dürfen Fahrzeuge jedoch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Frage 2.2.17-002 im Fragenkatalog

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