Anstatt des Abblendlichts kann der Nebelscheinwerfer benutzt werden
Es darf mit Standlicht allein gefahren werden
Zum Abblendlicht darf zusätzlich der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden
ANr: 2.2.17-002
3
Punkte
Führerscheinklassen: A, A1, A2.
Fehlerquote: 59,5 %
Richtig ist:
Bei schlechter Sicht, wie z.B. bei Nebel muss mit Abblendlicht gefahren werden. Zusätzlich dazu darf auch der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Gemäß StVO §17, Abs. 3 darf an Krafträdern ohne Beiwagen auch der Nebelscheinwerfer anstelle des Abblendlichts verwendet werden.
Mit Standlicht allein dürfen Fahrzeuge jedoch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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