
Ich darf vor der Radfahrerin links abbiegen
Ich muss die Radfahrerin durchfahren lassen
Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen
ANr: 1.3.01-052
5
Punkte
Führerscheinklasse: G.
Fehlerquote: 28,9 %
Richtig ist:
Die dargestellte Verkehrssituation zeigt eine innerstädtische Kreuzung ohne besondere Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, sodass die allgemeinen Regeln der StVO gelten. Man möchte nach links abbiegen, eine Radfahrerin kommt entgegen und möchte geradeaus fahren. Auf der Zielstraße herrscht Rückstau durch ein Müllfahrzeug.
§ 11 Abs. 1 StVO besagt ausdrücklich, dass Kreuzungen oder Einmündungen nur befahren werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass das Fahrzeug dahinter warten kann, ohne den Querverkehr zu behindern. Da auf der Zielstraße ein Stau herrscht, besteht die Gefahr, die Kreuzung zu blockieren. In einer solchen Situation muss auf die Vorfahrt verzichtet werden, um dem Querverkehr das Passieren zu ermöglichen.
Laut § 9 Abs. 3 StVO muss ein Linksabbieger den entgegenkommenden geradeausfahrenden Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Fahrzeuge oder Radfahrer handelt. In diesem Fall kommt die Radfahrerin entgegen und möchte die Kreuzung geradeaus überqueren. Daher ist es zwingend vorgeschrieben, sie vor dem eigenen Abbiegen durchfahren zu lassen.
Man darf also vor der Radfahrerin nicht nach links abbiegen.
979 Fans fahren auf
Führerscheintest online bei Facebook ab. Und du?
© 2010 — 2025 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.