Antwort und Erklärung zur Frage 1.3.01-052: Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur Frage 1.3.01-052: Auf dem Bild sieht man eine innenstädtische Kreuzung. Man möchte nach links abbiegen, was durch den linken Fahrtrichtungsanzeiger und die rote Pfeilmarkierung deutlich gemacht wird. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine Radfahrerin, die geradeaus über die Kreuzung fahren möchte. Links am Bildrand steht ein Müllfahrzeug, daneben ein grünes Auto, das geradeaus fahren möchte. Verkehrszeichen sind auf dem Bild nicht zu erkennen.

Ich darf vor der Radfahrerin links abbiegen

Ich muss die Radfahrerin durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Informationen zur Frage

ANr: 1.3.01-052
5 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 28,9 %

Antwort für die Frage 1.3.01-052

Richtig ist:

  • Ich muss die Radfahrerin durchfahren lassen
  • Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Erklärung für die Frage 1.3.01-052

Die dargestellte Verkehrssituation zeigt eine innerstädtische Kreuzung ohne besondere Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, sodass die allgemeinen Regeln der StVO gelten. Man möchte nach links abbiegen, eine Radfahrerin kommt  entgegen und möchte geradeaus fahren. Auf der Zielstraße herrscht Rückstau durch ein Müllfahrzeug.

§ 11 Abs. 1 StVO besagt ausdrücklich, dass Kreuzungen oder Einmündungen nur befahren werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass das Fahrzeug dahinter warten kann, ohne den Querverkehr zu behindern. Da auf der Zielstraße ein Stau herrscht, besteht die Gefahr, die Kreuzung zu blockieren. In einer solchen Situation muss auf die Vorfahrt verzichtet werden, um dem Querverkehr das Passieren zu ermöglichen.

Laut § 9 Abs. 3 StVO muss ein Linksabbieger den entgegenkommenden geradeausfahrenden Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Fahrzeuge oder Radfahrer handelt. In diesem Fall kommt die Radfahrerin entgegen und möchte die Kreuzung geradeaus überqueren. Daher ist es zwingend vorgeschrieben, sie vor dem eigenen Abbiegen durchfahren zu lassen.

Man darf also vor der Radfahrerin nicht nach links abbiegen.

Frage 1.3.01-052 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.3.01: Vorfahrt, Vorrang

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