Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.07-112: Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?

Wenn Einfädelungsstreifen einmünden

Wenn Fahrstreifen enden

Wenn Fahrstreifen wegen eines Hindernisses nicht durchgehend befahrbar sind

Informationen zur Frage

ANr: 1.2.07-112
3 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 52,3 %

Antwort für die Frage 1.2.07-112

Richtig ist:

  • Wenn Fahrstreifen enden
  • Wenn Fahrstreifen wegen eines Hindernisses nicht durchgehend befahrbar sind

Erklärung für die Frage 1.2.07-112

Das Reißverschlussverfahren gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. In diesen beiden Fällen sollen sich die Fahrzeugführer gegenseitig einfädeln lassen.

Bei einem Einfädelungsstreifen haben jedoch die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn den Vorrang vor den Fahrzeugen, die z.B. auf die Autobahn auffahren. Hier ist kein Reißverschlussverfahren vorgesehen.

Frage 1.2.07-112 im Fragenkatalog

979 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2025 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte