Bei Stillstand mit ca. 5 m Sicherheitsabstand zum Vordermann anhalten
Fahrzeug sichern und umgehend verlassen
Warnblinklicht einschalten
ANr: 1.1.07-121
4
Punkte
Führerscheinklasse: G.
Fehlerquote: 18,5 %
Richtig ist:
Bei stockendem Verkehr in Tunneln ist besondere Rücksichtnahme und Absicherung geboten, unter anderem genügend Abstand halten und nachfolgende Fahrzeuge warnen.
Bei Stillstand mit ca. 5 m Sicherheitsabstand zum Vordermann anhalten ist richtig. § 4 StVO verlangt stets einen ausreichenden Abstand; im Tunnel wird in der Fahrausbildung ein Mindestabstand von etwa 5 m (ungefähr eine Fahrzeuglänge) gelehrt, um bei Gefahr rangieren zu können, einen Brand- oder Auffahrübergriff zu vermeiden und Einsatzfahrzeugen Raum zu lassen. Der Abstand erleichtert zudem das Bilden und Offenhalten der Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2 StVO) und reduziert das Risiko von Kettenauffahrunfällen.
Warnblinklicht einzuschalten ist richtig. Das Warnblinklicht darf verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefährdung zu warnen, insbesondere bei plötzlich auftretendem Stau (§ 16 Abs. 2 StVO). In Tunneln sind Sicht und Reaktionsräume begrenzt, sodass das Einschalten des Warnblinkers beim Heranrollen an das Stauende und im Stillstand geeignet und zulässig ist, um Nachfolgende rechtzeitig zu warnen.
Fahrzeug sichern und umgehend verlassen ist falsch. Bei einem normalen Stau bleibt man im Fahrzeug, hält Abstand, bildet eine Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2 StVO) und schaltet bei längerem Stillstand den Motor ab; ein Verlassen des Fahrzeugs würde zusätzliche Gefahren schaffen und Rettungswege blockieren. Das sofortige Verlassen ist nur bei akuter Gefahr (z. B. Brand, starke Rauchentwicklung) oder auf ausdrückliche Anweisung zulässig; hierfür existieren Notgehwege und Notausgänge, die dann zu benutzen sind.
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